Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen zum herunterladen zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei uns im ZAR.
Sie haben akute oder chronische Beschwerden?
Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt prüft, ob die Voraussetzungen für eine ambulante/teilstationäre Reha-Maßnahme erfüllt sind. Er unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der medizinischen Unterlagen.
Sie sind Patient im Krankenhaus und brauchen eine Anschlussheilbehandlung?
Wenden Sie sich an den zuständigen Krankenhausarzt oder Sozialdienst, wenn Sie zur Anschlussheilbehandlung (AHB) in das ZAR gehen möchten. Eine ambulant/teilstationäre Anschlussheilbehandlung kann der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus beantragen.
Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall?
Wenden Sie sich an den zuständigen Durchgangsarzt (D-Arzt-Praxis oder Krankenhaus), wenn Sie die berufsgenossenschaftliche Weiterbehandlung (BGSW) im ZAR durchführen möchten. Der D-Arzt leitet bei der Berufsgenossenschaft das entsprechende Verfahren ein.
EAP
Erweiterte ambulante Physiotherapie ist eine komplexe, intensive ambulante Behandlung. Diese wird nach einem Arbeitsunfall von den Berufsgenossenschaften getragen. Für eine entsprechende Verordnung wenden Sie sich bitte an einen Durchgangs-Arzt (D-Arzt).
Sie sind privatversichert und Ihr Arzt hat Ihnen eine EAP verordnet?
Wir stellen Ihnen einen individuellen Behandlungsplan entsprechend Ihrer Bedürfnisse zusammen. Gerade für Selbständige ist die flexible Termingestaltung im ZAR Bielefeld von Vorteil. So können Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit alle Therapien zeitoptimiert in ca. 2-2,5 Stunden täglich absolvieren. Da das ZAR Bielefeld bis 21 Uhr geöffnet ist, findet sich immer eine berufsverträgliche Lösung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem leitenden Physiotherapeuten, um Einzelheiten abzustimmen.
Nachsorge
Sie benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation?
Sie nehmen an einer Rehabiltationsmaßnahme über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im ZAR oder an einer auswärtigen Klinik teil. Zur langfristigen Sicherung des Therapieerfolges ist im Rehaverlauf die Verordnung einer Nachsorgebehandlung möglich, diese erfolgt durch den Arzt der Rehabilitationseinrichtung. Die Reha-Nachsorge wird nicht beantragt sondern verordnet. Im ZAR besteht die Möglichkeit der ambulanten Nachsorgebehandlung für die DRV Bund (IRENA) und für die DRV Westfalen.
Rezept
Ihr Arzt hat Ihnen Einzeltherapien "auf Rezept" verordnet?
Gleichgültig, ob die Verordnung auf Krankengymnastik, Massage, Logopädie oder Ergotherapie (mit oder ohne Schienenversorgung) lautet, kommen Sie zu uns.
Präventionssport
Sie wollen aktiv Ihre Gesundheit fördern?
Das ZAR bietet Ihnen ein umfangreiches Programm an. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Prävention und Nachsorge“.


