Folgende Möglichkeiten bestehen für Patienten, um eine ambulante Rehabilitation im ZAR Bielefeld zu erhalten:
Nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik verordnet der Klinikarzt eine Anschlussbehandlung (AHB).
Für Menschen mit körperlichen Beschwerden, die im Berufsleben stehen, besteht die Möglichkeit über die Rentenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme zu erhalten. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung vom Arzt. Es gibt eine gemeinsame Reha-Service-Stelle der Deutschen Rentenversicherung Westfalen und der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Bahnhofstr. 28
33602 Bielefeld
Tel. : 0521. 52 54- 0
Fax. 0521. 52 54 190
Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf eine ganztägig ambulante Rehabilitation stellen möchte, kann dies über das Formblatt 60/61. Das Formblatt wird vom Haus- oder Facharzt ausgefüllt und weitergeleitet.
Patienten, die bei einer Privatkasse versichert sind, benötigen für ihren Antrag eine formlose ärztliche Bescheinigung über eine „ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung/ ZAR Bielefeld.
Weiterhin können Patienten auch mit einer herkömmlichen Verordnung vom Facharzt Leistungen auf Heilmittelrezept für Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie erhalten.
Auf Verordnung des Rehabilitationsarztes können Patienten der Deutschen Rentenversicherung Bund nach einer Rehabilitation an einem längerfristig ausgerichteten, alltagsbegleitenden Reha-Nachsorgeprogramm zur Sicherung des Rehaerfolges (beispielsweise IRENA) teilnehmen.
Informationen
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf folgenden Webseiten


