Grenzweg 3
33617 Bielefeld

0521. 772 77-999

info(at)zar-bielefeld.de

Für Ärzte

Was bietet das ZAR?

Das ZAR Bielefeld bietet eine ganztägig ambulante Rehabilitation mit folgenden Vorteilen für seine Patienten: 

  • hohe Therapiedichte in multiprofessionell koordinierter Teamarbeit
  • für Patienten wohnortnahe Maßnahmen zur Alltagsbewältigung, Sozial- und Hilfsmittelberatung
  • Wiedereingliederung unter therapeutischer Betreuung verkürzt stationäre Maßnahmen und vermeidet „Drehtür-Medizin“
  • keine Tages-Zuzahlung für DRV-Patienten; Haushaltshilfe bei Kindern möglich
  • belastet nicht das Heilmittel-Budget des niedergelassenen Arztes

Voraussetzungen

Der Patient ist mit oder ohne Hilfsmittel mobil, kontinent und belastbar für vier Stunden. Weitere Bedingungen sind Rehabilitationfähigkeit, Kooperationsbereitschaft (nicht dement) und die häusliche Versorgung ist über Nacht und am Wochenende gesichert.

Die Patienten bleiben, abgesehen von der rehabilitativen Betreuung, ambulante Patienten ihrer behandelnden Ärzte. 

Kostenträger

Bei Patienten im berufsfähigen Alter gehen die Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Rentenversicherung: DRV Bund, DRV Westfalen, Knappschaft, See- oder Künstlersozialkasse. 

Bei Rentnern werden Anträge an die Krankenversicherung mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherer beziehungsweise der Berufsgenossenschaften gestellt.

Der Weg der Patienten ins ZAR

  • Anschlussbehandlung (AHB) nach stationärer Maßnahme
  • Nachsorge nach vorheriger Rehabilitation (IRENA) auf Empfehlung des Rehabilitationsarztes
  • Ambulant: 
    • Antrag berufsfähiger Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung („ambulante Rehabilitation bei den Diagnosen … mit Behinderungen im Alltag … indiziert“) zu Lasten der RV an Kostenträger (Gemeinsame Reha-Service-Stelle der DRV Westfalen und DRV Bund, Bahnhofstr. 28 in 33602 Bielefeld, Tel.: 0521/52 54- 0, Fax: 0521/52 54 190);
    • oder zu Lasten der KV formaler Antrag an Krankenkasse auf Formblatt 60/61;
    • bei Privatkassen Antrag des Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung („ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung/ZAR Bielefeld bei den Diagnosen … indiziert“)

 

  • Außerdem möglich: herkömmliche Verordnung von Leistungen auf Heilmittelrezept für Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie